Mikrozensuserhebung des Landesamtes für Statistik

3. März 2017

Auch in der Samtgemeinde Sögel sind – wie in ganz Deutschland – das ganze Jahr über besonders geschulte Interviewer unterwegs, die für eine amtliche Haushaltsbefragung, den sogenannten Mikrozensus, ein Prozent der Bevölkerung befragen. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen mitteilt, stellen sie in den ausgewählten Haushalten Fragen zu deren wirtschaftlicher und sozialer Lage sowie zur Gesundheit. So erkundigen sich die Interviewer etwa nach Körpergröße und Gewicht sowie nach den Rauchgewohnheiten. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.

Mit der gesetzlich angeordneten Stichprobenerhebung werden seit 1957 Zahlen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, insbesondere der Haushalte und Familien, ermittelt. Die Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb von großer Bedeutung, heißt es in der Mitteilung.

Das Stichprobenverfahren ist verhältnismäßig kostengünstig und hält die Belastung der Bürger in Grenzen. Um jedoch die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu können, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte auch tatsächlich an der Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht, und zwar für bis zu vier aufeinander folgende Jahre.

Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Auch die Interviewer, die ihre Besuche bei den Haushalten zuvor schriftlich ankündigen und sich mit einem Ausweis des Landesamts legitimieren, sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Statt an der Befragung per Interview teilzunehmen, hat jeder Haushalt das Recht, den Fragebogen selbst auszufüllen und per Post an das Landesamt einzusenden. Die Samtgemeinde Sögel bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres 2017 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen. Betroffen sind Bürger in den Gemeinden Börger, Hüven, Klein Berßen und Sögel.

Text: Samtgemeinde Sögel

 

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