Stellungnahme des Rates der Gemeinde Börger zur Ausweisung Börgers als potentieller Endlagerstandort

6. Oktober 2021

Börger – Im Rahmen der Endlagersuche wird im Zwischenbericht „Teilgebiete“ der Bundesgesellschaft für Endlagerung der Standort Börger/ Spahnharrenstätte („Teilgebiet 030_00TG“) als geologisch geeignet zur Endlagerung hochradioaktiver Abfälle bezeichnet.

Die Gemeinde Börger lehnt die Ausweisung eines potentiellen Endlagerstandortes im nördlichen Emsland ab. Dies betrifft auch die beiden Standorte Wippingen-Wahn und Lathen-Fresenburg. Als Reaktion auf den o. g. Bericht beschloss der Gemeinderat daher frühzeitig die Abgabe einer entsprechenden Stellungnahme, um ein klares Signal gegen ein Endlager zu setzen.

Unter anderem wird die Eignung der drei Salzstöcke („Steinsalz in steiler Lagerung“) zur Endlagerung in Zweifel gezogen (kein Schutz vor Wassereinflüssen).

Außerdem liegt Börger in einem Wasserentnahmegebiet, welches für ein Areal von 1.200 km² mit über 120.000 Bewohnern eine entscheidende Rolle bei der Versorgung mit Trink- und Brauchwasser zukommt. Die Ansiedlung eines Endlagers würde dazu führen, dass die Wasserversorgung erheblich gefährdet wäre. Dies sei im weiteren Verfahren ein zwingendes Ausschlusskriterium.

Die Gemeinde Börger im Speziellen als auch das Emsland und seine Nachbarregionen im Gesamten sind zudem eine prosperierende Region, was sich in den letzten Jahren nicht zuletzt am Bau etlicher Kindertagesstätten zeigt. Diese positive Entwicklung der vergangenen Jahre würde durch eine Forcierung der Standortsuche ad absurdum geführt und dazu führen, dass eine florierende Gegend binnen kurzem zu einer strukturschwachen und überalterten Region ohne Perspektive werden würde.

Der Rat der Gemeinde Börger spricht sich für ein sachliches und transparentes Verfahren zur Suche nach einem Endlagerstandort aus. Dies geschieht in der sicheren Gewissheit, dass damit die Standorte Börger-Spahnharrenstätte, Wippingen-Wahn und Lathen-Fresenburg als solches nicht in Frage kommen.

Die gesamte Stellungnahme ist auf der Homepage der Gemeinde Börger abrufbar.

Text/Foto: Gemeinde Börger

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