Haben Sie es gewusst? Verkehrsregeln einfach erklärt!

21. Februar 2019

Der Fußgängerüberweg an der „Sigiltrastraße“ in Höhe des Hotels „Clemenswerther Hof“ ist ein neuralgischer Punkt u.a. im täglichen Schülerradverkehr. Häufig missachten Radfahrer die Verkehrsregeln und überqueren den Fußgängerüberweg fahrend. Aus diesem Grund hat die Gemeinde Sögel inzwischen Barrieren aufgestellt, um die Radfahrer zum Absteigen zu animieren.

Wichtig: Radfahrer müssen beim Überqueren eines Fußgängerüberweges immer absteigen und das Fahrrad schieben, denn Radfahrer haben auf dem Zebrastreifen nur Vorrang, wenn sie dieses tun! Erst dann gelten sie als Fußgänger und haben entsprechende Rechte. Muss ein Auto wegen eines fahrenden Radfahrers auf dem Fußgängerüberweg abbremsen oder halten, riskiert der Radfahrer ein Bußgeld für eine vermeidbare Behinderung. Kommt es zu einem Unfall, trägt der Radfahrer eine Mitschuld.

Text/Foto: Cloppenburg, Gemeinde Sögel

 

 

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