Hinweis zum Parken an der Mühlenstraße

24. Juni 2018

Sögel – Der „schmale rote Streifen“ unmittelbar hinter dem Tiefbord ist dem „Gehweg“ zuzuordnen; er markiert den sogenannten „Sicherheitsstreifen“ eines Gehweges zur Fahrbahnkante.

Dieser Streifen ist somit  eindeutig „kein Parkstreifen“ nach der StVO. Zweck des Sicherheitsstreifen ist es,  die Sicherheit des Fußgängers zum „fahrenden Verkehr“ zu erhöhen und das sich z. B.  Fußgänger nicht an seitlich auskragenden Fahrzeugteilen (Außenspiegel usw.) eines auf der Fahrbahn ordnungsgemäß geparkten Fahrzeuges verletzen.

Text: Ingrid Cloppenburg / Foto: Gemeinde Sögel

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