Nutzungsentgelt für die Verlegung von Fernwärme- bzw. Stromleitungen

1. März 2012

Angesichts der zunehmenden Erzeugung erneuerbarer Energien (Biogas- und Photovoltaikanlagen) und der damit verbundenen Verlegung von Fernwärme- bzw. Stromleitungen über öffentliche Grundstücke hat der Rat der Gemeinde Sögel beschlossen, diese Nutzung öffentlicher Wegeparzellen mit einem Entgelt zu belegen und mit dem jeweiligen Betreiber einen Gestattungsvertrag abzuschließen. Für Gemeindestraßen wird künftig ein jährliches Benutzungsentgelt entsprechend der Leistungsgröße von Photovoltaik- und Windkraftanlagen erhoben. Die Gemeinde Sögel folgt damit dem Beispiel vieler Kommunen in Niedersachsen. Auch die EWE als regionaler Energieversorger hat der Gemeinde eine Konzessionsabgabe für die Inanspruchnahme gemeindlicher Grundstücke zu zahlen.

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