EWE hat mit Rückzahlungsaktion begonnen

1. September 2011

Vor etwa einem Jahr hatte der Bundesgerichtshof die Gaspreisklauseln der EWE ab April 2007 für unwirksam erklärt. Nun will das Oldenburger Unternehmen  einen Schlussstrich unter den Gasstreit ziehen. Die EWE hat bereits mit der Rückzahlung an die Kunden begonnen. Für die Zeit vom 01.04.2008 bis 30.09.2009 bekommen die damaligen Kunden mit den Verträgen Classic, Online, Business und Trio die Gaspreiserhöhungen zurück. Die bereits ausgezahlte Gutschrift der EWE wird davon abgezogen.

Der Kunde muss allerdings selbst tätig werden. Bleibt er untätig, zahlt das Gaspreisunternehmen nichts. Die EWE macht bei dem Vergleichsangebot zur Bedingung, dass auf weitere Rückforderungen aus der Vergangenheit verzichtet wird und die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert werden, soweit man noch Kunde ist.

Basis zur Berechnung der Zahlung ist in der Regel 4,11 Cent pro Kilowattstunde (Preis 1.4.2007). Wie Rechtsanwältin Jutta Westermann, Sögel, die etliche Kunden vertritt und für mehrere Kunden gerichtlich bereits  die Forderungen durchgesetzt hat, mitteilte, sollte das Vergleichsangebot angenommen werden. Besser könnten es die Kunden nicht bekommen. Das Oberlandesgericht Oldenburg habe kürzlich zwar einem Kunden Recht gegeben, als Basis zur Berechnung für die Rückerstattung aber 4,51 Cent pro Kilowattstunde genannt. Im Falle einer Klage könnten Kunden zukünftig also weniger Geld erhalten, als wenn sie das Angebot der EWE annehmen.

Text: IC.

© 2010 Forum Sögel e. V.
Information | Geschichte | Zukunft