Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B und die Gewerbesteuer

1. Juli 2011

Die Steuerhebesätze der Gemeinde Sögel und der Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Sögel sind im Vergleich zu anderen kreisangehörigen Städten und Gemeinden in Niedersachsen und im Emsland erheblich zu niedrig. Derzeit betragen die Steuerhebesätze in der Gemeinde Sögel für die Grundsteuer A 290 v.H., Grundsteuer B 290 v.H. und Gewerbesteuer 300 v.H.

Der Rat der Gemeinde Sögel hat mit Wirkung vom 01.01.2011 die Steuerhebesätze für die Grundsteuer A und B und die Gewerbesteuer mit einstimmigem Beschluss einheitlich auf 315 Prozentpunkte angehoben. Die Steuerpflichtigen erhalten neue Bescheide aus denen die Auswirkungen zu entnehmen sind.

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