Was macht eigentlich das Oberlandesgericht?

7. Oktober 2013

 

Wenn gemeinhin davon gesprochen wird, dass man „zu Gericht“ muss, dann sind die wenigsten Menschen darüber informiert, dass es nicht nur eine Vielzahl von Gerichten in Deutschland gibt, sondern dass es auch eine bestimmte Unterteilung der Gerichte gibt, die ihre Arbeit verrichten.

Vor welchem Gericht zivilrechtliche Streitigkeiten zu klären sind, ist zunächst abhängig von örtlichen Kriterien. Hierbei kann z.B. auf den Wohnsitz des Beklagten oder den Firmensitz abgestellt werden. Ob die erste Instanz vor einem Amtsgericht oder einem Landgericht zu verhandeln ist, hängt ab von sachlichen Kriterien: Amtsgerichte sind grundsätzlich zuständig bei einem Streitwert bis 5.000 Euro, Landgerichte ab einem Streitwert von 5.000,01 Euro. Allerdings gibt es auch streitwertunabhängige Zuweisungen: Ehe- und Kindschaftssachen beispielsweise sind zunächst immer vor dem Amtsgericht zu klären.

Gegen erstinstanzliche Urteile ist die Berufung zulässig. Der Rechtsstreit kommt dann an das nächsthöhere Gericht.

Über erstinstanzliche Urteile eines Amtsgerichts wird am Landgericht entschieden. Erstinstanzliche Urteile eines Landgerichts kommen an das jeweilige Oberlandesgericht. Die zweite Instanz in Ehe- und Kindschaftssachen ist immer das Oberlandesgericht.

Für den hiesigen Bereich ist grundsätzlich das Oberlandesgericht in Oldenburg zuständig. Das Oberlandesgericht ist mit einem Präsidenten sowie mit vorsitzenden Richtern und weiteren Richtern besetzt. Es werden sogenannte Zivil- und Strafsenate gebildet. Grundsätzlich sind die einzelnen Senate mit drei Richtern besetzt, von denen einer den Vorsitz hat.

Im Juli 2013 wurde die gebürtige Sögelerin Susanne Kläne, geb. Westermann zur Richterin am Oberlandesgericht ernannt. Sie ist Mitglied des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Oldenburg, der sich im Wesentlichen mit Arzthaftungssachen und Versicherungsrecht beschäftigt.

Text: JW

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