Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen

7. Februar 2016

Sögel – In der Samtgemeinde Sögel gilt die Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen im Gebiet der Samtgemeinde Sögel, die sich außerhalb der Wohnungen ihrer Halterinnen und Halter frei bewegen.

In der Samtgemeinde Sögel werden keine Erhebungen zur Katzenpopulation durchgeführt, und es liegen daher auch keine abschließenden Erkenntnisse über den aktuellen Stand der Katzenpopulation vor. Es ist jedoch festzustellen, dass immer wieder Beschwerden und Meldungen über verwahrloste Katzen, Katzenwelpen oder Streunerkatzen an die Samtgemeinde Sögel, insbesondere für das Gebiet der Gemeinde Sögel, herangetragen werden. Seitens der Tierschutzorganisationen wird Klage über eine nicht mehr hinnehmbare Belastung der Einrichtungen geführt.

Die Population der wildlebenden Katzen regelt sich –anders als bei Wildtieren- nicht auf natürliche Weise. Eine erhebliche Bestandsdichte kann die Gefahr der Ausbreitung von Katzenkrankheiten und damit von kranken und leidenden Tieren erhöhen. Hieraus resultieren insbesondere gesundheitliche Gefahren für Menschen und Haustiere, moralische und hygienische Belästigung der Bevölkerung, Dezimierung frei lebender und bestandsbedrohter Tierarten (z.B. Singvögel), Qualen verletzter und/oder kranker Katzen.

Es hat sich gezeigt, dass die bisher betriebenen und weiterhin laufenden Kastrationen herrenloser Katzen durch die Tierschutzorganisationen für sich allein gesehen nicht geeignet sind, wirkungsvoll und dauerhaft eine Stabilisierung der Population auf niedrigem Stand zu gewährleisten.

Die Kennzeichnung und Kastration von Katzen mit Freigang ist eine sinnvolle und geeignete Maßnahme, um der unkontrollierten Vermehrung und den daraus resultierenden Gefahren auf Dauer zu begegnen.

Die Kastration – als einzige in der Praxis geeignete Maßnahme – wird dabei auch gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 5 Tierschutzgesetz als zulässige Maßnahme zur Verhinderung unkontrollierter Fortpflanzung genannt.

Soweit Hauskatzen so gehalten werden, dass sie nicht ins Freie gelangen können, bedarf es keiner Kastration. Die Katzenhalter können somit bereits durch entsprechende Haltung einem eventuellen Gebot, die Katze kastrieren und kennzeichnen zu lassen, vorbeugen.

 

Text: Ingrid Cloppenburg

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