Neue Notarin für Sögel: Jutta Westermann-Masbaum erhält Ernennungsurkunde am Landgericht Osnabrück
4. April 2026Sögel – Die Rechtsanwältin Jutta Westermann-Masbaum ist zur Notarin bestellt worden. Die Ernennungsurkunde erhielt sie im Landgericht Osnabrück aus den Händen von Präsident Dr. Thomas Veen. Ausgestellt worden war die Urkunde von der Präsidentin des Oberlandesgerichts Oldenburg. Für die langjährige Sögeler Juristin stellt die Bestellung einen wichtigen beruflichen Meilenstein dar – und zugleich eine Erweiterung des Angebots ihrer Kanzlei.
Jutta Westermann-Masbaum ist seit rund 20 Jahren als selbstständige Rechtsanwältin tätig und führt ihre Kanzlei an der Südstraße 18a in Sögel. Seit 2009 ist sie zudem Fachanwältin für Familienrecht und berät auch in zahlreichen weiteren Rechtsgebieten wie Erbrecht, Verkehrsrecht sowie allgemeines Zivilrecht.
Mit der Bestellung zur Notarin kommt nun ein weiteres Aufgabenfeld hinzu. Notarinnen und Notare üben in Deutschland ein öffentliches Amt aus und sind insbesondere für die rechtssichere Beurkundung wichtiger Rechtsgeschäfte zuständig. Zu den notariellen Dienstleistungen der Kanzlei gehören künftig unter anderem der Entwurf und die Beurkundung von Grundstückskaufverträgen, die Bestellung von Grundschulden, die Gestaltung von Testamenten, Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Auch Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen können notariell vorbereitet und beurkundet werden. Der Amtssitz der neuen Notarin befindet sich weiterhin in ihrer Kanzlei in Sögel; ihr Amtsbereich umfasst den Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Meppen.
Der Weg zum Notariat ist anspruchsvoll. Westermann-Masbaum musste mehrere umfangreiche Fachseminare sowie die notarielle Fachprüfung absolvieren. Diese umfasst unter anderem vier jeweils fünfstündige schriftliche Klausuren sowie eine mündliche Prüfung und 160 Praxisstunden in einem anderen Notariat.
„Die notarielle Tätigkeit ist eine große Verantwortung und zugleich eine besondere Vertrauensaufgabe“, sagt Westermann-Masbaum. „Ich freue mich sehr, dass ich meine Mandantinnen und Mandanten künftig auch in diesem Bereich begleiten darf.“ Gerade bei wichtigen Entscheidungen wie Immobilienkäufen, Eheverträgen oder Nachlassregelungen sei eine sorgfältige Beratung und rechtssichere Gestaltung entscheidend.
Text: Lambert Brand
Foto: Masbaum

Dr. Thomas Veen (Präsident des Landgerichts)






