Räum- und Streupflicht der Bürgersteige und Gehwege bei Schnee- und Eisglätte

1. Januar 2013

Die Gemeinde Sögel weist aus gegebenem Anlass nochmals auf die Pflicht der Grundstückseigentümer hin, bei Eis und Glätte die grundstücksanliegenden Gehwege passierbar zu halten. Das Bauhofpersonal der Gemeinde bemüht sich derweil jeweils morgens ab 5 Uhr zunächst die für den Schulweg verkehrswichtigen Straßen und Gehwege von Schnee und Eis zu räumen. 

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