Wenn die Pflegeperson ausfällt

1. April 2011

Es gibt viele Situationen, in denen die häusliche Pflege nicht mit den normalen Möglichkeiten abgewickelt werden kann und Engpässe überwunden werden müssen. „Für solche Fälle gibt es Hilfe“, weiß Günter Kessen von der BARMER GEK Pflegekasse in Werlte. So gibt es eine Pflegevertretung, wenn die eigentliche Pflegeperson ausfällt – also zum Beispiel krank wird oder in den Urlaub fährt.

In diesen Fällen beteiligt sich die Pflegekasse für bis zu vier Wochen an einer Ersatzpflege. Voraussetzung dafür ist, dass die pflegebedürftige Person bisher bereits zwölf Monate gepflegt worden ist. Kommt die Vertretung z. B. von einem Pflegeprofi, zahlt die Pflegekasse bis zu 1.510 €. Ansonsten sind die Aufwendungen bei nahen Verwandten und Verschwägerten auf das monatliche Pflegegeld beschränkt; nachweisbar höhere Aufwendungen (wie Verdienstausfall oder Fahrkosten) werden jedoch gleichfalls bis zu 1.510 € erstattet.

Eine teilstationäre Pflege kommt in Frage, wenn ein Pflegebedürftiger nicht rund um die Uhr zu Hause betreut werden kann oder die Pflegeperson entlastet werden soll. Eine solche stundenweise stationäre Pflege ist zum Bei-spiel sinnvoll, wenn sich die Pflegesituation kurzzeitig verschlimmert oder eine dauernde Beaufsichtigung nötig wird. Je nach Pflegestufe zahlt die Pflegekasse dafür bis zu 440, 1.040 oder 1.510 € monatlich. Für die Zeit, die der Pflegebedürftige zu Hause versorgt wird, werden häusliche Pflegehilfen weiter gewährt – sie fallen dann allerdings niedriger aus. Für kurze Zeit kann ein Pflegebedürftiger auch vollstationär gepflegt werden. Diese Kurzzeitpflege soll Engpässe in der häuslichen Pflege abdecken. „Etwa dann, wenn nach einer Behandlung im Krankenhaus die Wohnung noch pflegegerecht umgebaut werden muss“, erklärt Pflegeexperte Kessen. Die Kurzzeitpflege wird für längstens vier Wochen jährlich mit bis zu 1.510 € finanziert. Wichtig: Kurzzeitpflege und Pflegevertretung können im gleichen Jahr genutzt wer-den.

Schließlich: Weil Wohnungen nicht unbedingt für pflegerische Anforderungen gerüstet sind, gibt es für einen entsprechenden Umbau einen einmaligen Zuschuss von der Pflegekasse. 2.557 € werden maximal gezahlt, um zum Beispiel Türen zu verbreitern oder Veränderungen im Badezimmer

vorzunehmen. Den Antrag bei der Pflegekasse ist am besten vor Beginn des Umbaus stellen. Nähere Informationen zu den Leistungen der Pflegeversicherung – nicht nur in besonderen Situationen – gibt es bei der BARMER GEK Pflegekasse unter der Rufnummer ( Telefon 018500 58 – 6750 oder 0441 22271 58 – 6750).

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