Aus dem Bürgerbüro Sögel: Kinderreisepass ,Personalausweis oder Reisepass ???

13. Februar 2010

In den letzten Jahren hat sich einiges im Ausweisrecht speziell für Kinder getan.

Hier einige wichtige Informationen zum derzeitigen Stand der Dinge!

Für Kinder werden bis zum 12. Lebensjahr grundsätzlich Kinderreisepässe ausgestellt.

Ab dem 12. Lebensjahr bekommt das Kind je nach Bedarf einen Personalausweis oder Reisepass.

Die generelle Ausweispflicht besteht jedoch erst ab dem 16. Lebensjahr.

Die zuständige Stelle für die Ausstellung eines Kinderreisepasses ist das Bürgerbüro.

Antragsberechtigt sind die gesetzlichen Vertreter des Kindes. Für den Antrag ist eine Einverständniserklärung beider Elternteile erforderlich. Diese Einverständniserklärung muss schriftlich vorliegen. Im Falle eines alleinigen Sorgerechts muss dieses nachgewiesen werden.

In allen Fällen soll das Kind zur Antragsstellung mitgenommen werden.

Für den Kinderreisepass bringen Sie bitte ein aktuelles biometrisches Lichtbild und die Geburtsurkunde des Kindes mit.

Ein Kinderreisepass kostet 13 Euro, die Verlängerung 6,00 € (Verlängerung nur bei noch gültigem Kinderreisepasses möglich!).

Vor jeder Reise sollten Sie sich bei Ihrem Reiseveranstalter und bei der Fluggesellschaft erkundigen, welches Dokument im jeweiligen Land anerkannt wird.

Länderspezifische Einreiseinformationen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de).

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